Kein Stress! Halteverbot für Ihren Umzug.
Umzug Absperrung
Eine Umzugsabsperrung ist eine wichtige Maßnahme, um am Tag des Umzugs einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten.
Gut Vorbereitet für einen Umzug
Sie sichert den benötigten Platz für das Umzugsfahrzeug und verhindert, dass dieser durch parkende Autos blockiert wird. Um eine solche Absperrung einzurichten, muss als erstes einen Antrag gestellt werden. ist eine Genehmigung der zuständigen Straßenverkehrsbehörde erforderlich. Diese Genehmigung (Verkehrsrechtliche Anordnung) ermöglicht es, die Absperrung korrekt zu kennzeichnen und aufzustellen, sodass der Umzug ohne Verzögerungen stattfinden kann.
Umzugsabsperrungen

Wer sein Fahrzeug widerrechtlich in einem solchen temporären Halteverbot abstellt, riskiert, abgeschleppt und mit Bußgeld verwarnt zu werden. Es ist wichtig, dass diese Maßnahme ordnungsgemäß angemeldet und beschildert wird, da nicht angemeldete Beschilderungen verboten sind und geahndet werden können.

Eine Umzugsabsperrung in der Münchner Innenstadt. Das Umzugsfahrzeug hat genügend Platz zum Ein-, und Ausfahren, Rangieren sowie zum Be,- oder Entladen. Der Verkehrsfluss ist nicht beeinträchtigt und die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer ist gegeben.
FAQ
Fragen / Antworten
Eine Umzugsabsperrung wird durch das Einrichten und Aufstellen von Halteverbotsschildern eingerichtet und kennzeichnet den Bereich, in dem das Umzugsfahrzeug positioniert wird. Dieser Arbeitsbereich dient dem Be- und Entladen im Rahmen des Umzugs.
Die Kosten für ein Halteverbot in München können variieren, je nachdem, wie groß der Bereich sein soll und wie lange das Halteverbot eingerichtet werden muss. In der Regel liegen die Gebühren für die Beantragung eines temporären Halteverbots bei etwa 50 bis 100 Euro.
Die Kosten für das Aufstellen der Halteverbotsschilder, das Einrichten sowie das Entfernen der Umzugsabsperrung startet ab 89 Euro zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer.
Für das Einrichten einer Halteverbotszone wird eine Genehmigung benötigt. Die Verkehrsrechtliche Anordnung für einen Umzug kann beim Möbilitätsreferat beantragt werden. Der Antrag für das mobile Halteverbot kann auch von uns gestellt werden.
Der Antrag für eine Umzugsabsperrung muss min. 10 - 14 Werktage im Voraus beim Mobilitätsreferat gestellt werden. Ohne die Verkehrsrechtliche Anordnung dürfen keine Halteverbotsschilder aufgestellt werden.
Erst wenn Sie die Genehmigung in schriftlicher Form vorliegen haben, dürfen Halteverbotsschilder laut Verkehrsrechtlicher Anordnung aufgestellt werden.
Damit Halteverbotsschilder rechtlich wirksam sind, müssen sie mindestens drei volle Kalendertage vor dem geplanten Termin aufgestellt werden. Dieser Zeitraum wird als Vorlaufzeit bezeichnet.
Sollte dennoch ein Fahrzeug in dem genehmigten Halteverbot parken, können Sie die zuständigen Ordnungskräfte verständigen, damit das Fahrzeug umgesetzt oder entfernt wird.
Sollte ein Fahrzeug in einem gültigen Halteverbot stehen, kann das Fahrzeug durch die Ordnungskräfte abgeschleppt oder umgesetzt werden. Die Kosten werden dem Verursacher auferlegt.
Die Anlieferung und Einrichtung der Halteverbotsschilder für einen Umzug oder eine Baustelle mit einer Länge von 15 Metern in München beginnt bereits ab 89 Euro zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer.
Eine Verkehrszeichensicherung (Schildersicherung) schützt vor der Unbefugten Wegnahme der mobilen Verkehrszeichen.
Die Kosten der Genehmigung z.B. für einen Tag innerhalb des Münchner Altstadtrings beträgt 49 Euro.
Das Mobilitätsreferat genehmigt für einen Umzug max. 3 Tage. Der genehmigungsfähige Zeitraum pro Tag beträgt max. von 7h - 20h.
Bei einem mobilen Halteverbot ist die Gültigkeitsdauer, die in der entsprechenden Genehmigung festgelegt wurde, klar und deutlich auf dem Halteverbotsschild vermerkt. Dies umfasst sowohl das Datum als auch die genaue Uhrzeit, zu denen das Halteverbot gilt.
Es wird dringend davon abgeraten, öffentliche Parkplätze durch das Abstellen von Stühlen oder ähnlichen Gegenständen zu blockieren. Solche Handlungen sind nicht nur unzulässig, sondern können auch als Nötigung angesehen werden, was mit einem Bußgeld geahndet werden kann. Im schlimmsten Fall kann dies zu weiteren rechtlichen Konsequenzen führen.
Schilderdienst: ABR Mobiles Halteverbot
Wir richten nicht nur mobile Halteverbote ein, sondern Beschildern auch Veranstaltungen, Umleitungen oder richten auch Straßensperren ein. Auf Wunsch mit Schildersicherungen.
Für eine Umzugsabsperrung sind wir gerne für Sie tätig. Wir kümmern uns darum, den benötigten Bereich sicher abzusperren, damit Ihr Umzug reibungslos und ohne Probleme verläuft.
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