"Halteverbot für einen Umzug: So bekommen Sie die Genehmigung!"
Genehmigung
Für eine Umzugsabsperrung ist eine Genehmigung (Verkehrsrechtliche Anordnung) erforderlich. Erst nachdem die Genehmigung erteilt wurde, dürfen die Halteverbotsschilder aufgestellt und das Halteverbot eingerichtet werden.
Antrag für eine Verkehrsrechtliche Anordnung für einen Umzug

Um ein vorübergehendes temporäres Halteverbot in München für einen Umzug zu beantragen, muss ein Antrag beim Mobilitätsreferat in München gestellt werden. Gerne übernehmen wir diese Arbeit für Sie. Planen Sie eine Bearbeitungszeit von etwa 10 – 14 Arbeitstagen ein.
Online Bestellung des Halteverbots auf unserer Webseite: Um die Halteverbotszone einrichten zu können, benötigen wir die Bestellung sowie die Genehmigung.
Online Bestellung des Halteverbots auf unserer Webseite: Um die Halteverbotszone einrichten zu können, benötigen wir die Bestellung sowie die Genehmigung.
Genehmigung für ein Halteverbot

Sind alle erforderlichen Unterlagen und Daten mittels Antrags eingereicht, wird die Halteverbotszone nach sorgfältiger Prüfung genehmigt. Erst wenn die Verkehrsrechtliche Anordnung (VA) schriftlich an uns übermittelt wurde, darf das Halteverbot eingerichtet werden. Die Halteverbotszone muss nach den Vorgaben des Ordnungsamtes und der Verkehrsrechtlichen Anordnung aufgestellt und Eingerichtet werden.
Schilderdienst: ABR Mobiles Halteverbot
Professionelle Einrichtung eines temporären mobilen Halteverbot für einen Umzug, Möbeltransporte oder Küchenlieferungen in München und Umgebung.